Die wichtigsten Schritte beim Kauf einer Immobilie
Wir begleiten Sie gerne von der Suche nach Ihrer Traumimmobilie bis hin zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Erster Kontakt
Haben Sie auf unserer Seite Ihre Traumimmobilie gesehen? Dann freuen wir uns über Ihre unverbindliche Anfrage und informieren Sie gerne über alle Details des Objektes.
Falls noch nicht das Richtige für Sie dabei gewesen sein sollte, können Sie uns gerne Ihre Wünsche mitteilen, indem Sie sich über das Kontaktformular oder telefonisch bei uns melden. Wir kümmern uns gerne um Ihre Anfrage.
Falls noch nicht das Richtige für Sie dabei gewesen sein sollte, können Sie uns gerne Ihre Wünsche mitteilen, indem Sie sich über das Kontaktformular oder telefonisch bei uns melden. Wir kümmern uns gerne um Ihre Anfrage.
Die Wohnungsbesichtigung
Sobald wir uns mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben, kann ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Bei der Besichtigung vor Ort werden Sie einen ersten Eindruck von der Immobilie erhalten, Sie können sich von der Lage, der Beschaffenheit und weiteren Eigenschaften der Immobilie überzeugen. Die Besichtigungen sind selbstverständlich kostenlos.
Die Entscheidung
Nach der Besichtigung stellen wir Ihnen alle Informationen zu der Immobilie zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Meinungsfindung. Falls Sie sich während der Besichtigung von der Immobilie überzeugen konnten und Ihnen das Objekt zusagt, kann es für eine kurze Zeit für Sie reserviert werden. Sollten Sie sich für die Immobilie entscheiden, legen wir in Absprache mit Ihnen dem Verkäufer ein Angebot vor.
Der Kaufvorvertrag
Nach Annahme des Angebotes arbeiten wir für Sie einen Kaufvorvertrag aus, welcher verbindlich ist und für gewöhnlich eine Anzahlung vom Käufer vorsieht (Angeld zur Bestätigung). Sollte der Verkäufer vom Rechtsgeschäft zurücktreten, muss er das Angeld in doppelter Höhe zurückzahlen. Falls jedoch der Käufer zurücktritt, kann der Verkäufer das Angeld einbehalten.
Der Kaufvertrag
Nach Unterschrift des Kaufvorvertrages werden noch die letzten Details geklärt und ein definitiver Kaufvertrag wird vorbereitet. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages findet schließlich die vereinbarte Eigentumsübertragung gegen Bezahlung der ausstehenden Summe statt. Sowohl die kaufende als auch die verkaufende Partei muss den Kaufvertrag unterschreiben. Die Übertragung erfolgt beim Notar mittels öffentlicher oder privater Urkunde, um anschließend ins Grundbuch eingetragen werden zu können. Die notarielle Privaturkunde beweist hierbei lediglich die Identität der Parteien und die Echtheit ihrer Unterschrift, während die öffentliche Urkunde auch den Inhalt beweist.
Anfallende Steuern bei einem Wohungskauf
Die Übernahme von Steuern und Gebühren für die Eigentumsübertragung werden gesetzlich in der Regel vom Käufer getragen. Je nach Nutzung der Immobilie (Erstwohnung, Zweitwohnung, etc.) und davon abhängig ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, fallen verschiedene Gebühren an:
Kauf von einer Privatperson | ||
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Kauf einer Erstwohnung | Kauf einer Zweitwohnung | |
Mehrwertsteuer | keine | keine |
Registergebühr | 2% vom Katasterwert* (min. 1000 €) | 9% vom Katasterwert* |
Hypotekargebühr | 50 € | 50 € |
Katastergebühr | 50 € | 50 € |
* Katasterwert = Katasterertrag x Multiplikator. Katasterertrag kann dem Katasterauszug entnommen werden. - Multiplikator Erstwohnung: 115,5 - Multiplikator Zweitwohnung: 126 |
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Kauf von einem Unternehmen | ||
Kauf einer Erstwohnung | Kauf einer Zweitwohnung | |
Mehrwertsteuer | 4% vom Kaufpreis | 10% vom Kaufpreis |
Registergebühr | 200 € | 200 € |
Hypotekargebühr | 200 € | 200 € |
Katastergebühr | 200 € | 200 € |